Die Gesundheitsministerin Nina Warken hat kürzlich weitreichende Sparpläne vorgestellt, um eine drohende Finanzlücke von 15 Milliarden Euro im Gesundheitswesen bis 2027 zu schließen. Ziel dieser Reform ist es, einen stabilen Beitragssatz zu gewährleisten, der die finanzielle Belastung für Versicherte und Arbeitgeber verringert. Geplant sind unter anderem Maßnahmen zur Mitversicherung von Ehepartnern, die ab 2028 in der Regel 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten zahlen sollen. Ausnahmen gelten für Eltern von Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Rentner.
Ein weiterer Punkt der Reform betrifft die Zuzahlungen für Medikamente, die von aktuell 5 bis 10 Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro steigen sollen. Zudem stehen Kassenleistungen wie Homöopathie und Hautkrebs-Screening auf der Kippe. Die Preise und Vergütungen für Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser sollen an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt werden, während Diskussionen über mögliche Abstriche beim Krankengeld, die jedoch nicht in Warkens Zuständigkeit fallen, im Raum stehen. Die Reform umfasst auch die Einführung einer ärztlichen Zweitmeinung vor bestimmten Operationen und zielt darauf ab, bis 2027 insgesamt rund 20 Milliarden Euro einzusparen. Ein Gesetzentwurf wird am 29. April im Kabinett verabschiedet; Bundestag und Bundesrat sollen noch vor der Sommerpause über die Reform abstimmen. Warken plant, über drei Viertel der 66 Vorschläge einer Expertenkommission umzusetzen, die den gesetzlichen Krankenkassen bis 2027 eine Entlastung von bis zu 42 Milliarden Euro ermöglichen könnten (Tagesschau).
Hintergrund der Gesundheitsausgaben in Deutschland
Ein Blick auf die Gesundheitsausgaben in Deutschland zeigt, dass im Jahr 2022 insgesamt 498 Milliarden Euro ausgegeben wurden, was 5.939 Euro pro Einwohner entspricht. Diese Ausgaben machen 12,8% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus, wodurch Deutschland weltweit den dritten Platz bei den Gesundheitsausgabenanteilen am BIP einnimmt, hinter den USA und Kanada. In der gleichen Zeit entfielen 53% der Gesundheitsausgaben auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), während die private Krankenversicherung (PKV) lediglich 7,7% trug. Interessanterweise haben öffentliche Haushalte ihre Beteiligung an den Gesundheitsausgaben von 4,4% im Jahr 2019 auf 9,7% im Jahr 2022 erhöht (bpb).
Die GKV-Ausgaben beliefen sich 2022 auf knapp 289 Milliarden Euro, wobei 274 Milliarden Euro für Leistungsausgaben verwendet wurden. Die Verwaltungskosten der GKV lagen bei 14,5 Milliarden Euro, was 5,3% der Gesamtausgaben entspricht. In Bezug auf die Leistungsausgaben entfallen die größten Anteile auf Krankenhausbehandlungen (32,1%), Arzneimittelversorgung (17,8%) und ambulante ärztliche Behandlungen (16,8%). Die Finanzierung der GKV erfolgt durch paritätische Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern, wobei der allgemeine Beitragssatz 14,6% des Bruttoarbeitseinkommens beträgt.
Ein Ausblick auf die Reformen
Mit den geplanten Reformen soll sichergestellt werden, dass die Ausgaben für medizinische Leistungen nicht schneller steigen als die Einnahmen der Kassen. Zukünftig sollen nur Gesundheitsmaßnahmen mit nachweisbarem Nutzen finanziert werden. Die Zuzahlungen für GKV-Leistungen liegen derzeit bei 10% der Kosten, mit minimalen Zuzahlungen von 5 Euro und maximalen Zuzahlungen von 10 Euro. Dies bedeutet, dass viele Versicherte in der Zukunft mit höheren Kosten rechnen müssen, während gleichzeitig eine Diskussion über Gerechtigkeitsdefizite im Krankenversicherungssystem geführt wird.
Zusammenfassend steht die Gesundheitsreform vor der Herausforderung, sowohl finanzielle Stabilität zu gewährleisten als auch die Qualität der Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu beobachten, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen in die Praxis umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf die Versicherten haben werden.