Am 29. Dezember 2024 steht der Abbruch der Mozartkaufhalle bevor. Das Grundstück der Mozartkaufhalle wird zeitnah ausgeschrieben, wobei die Preise durch ein Wertgutachten bestimmt werden. Ein Verkauf unter diesem Wert ist nicht gestattet.

In den vergangenen Jahren konnten bereits erfolgreiche Verkäufe erzielt werden, darunter die Alte Schule in Wilhelmsdorf, das Ruderhaus des BSRK 1883 sowie der ehemalige Kindergarten in der Wilhelmsdorfer Straße 1. Weitere Verkaufsobjekte waren das Mehrfamilienhaus in der Schlossallee 95, 97 und 99 in Gollwitz und die ehemalige Ortsteilverwaltung in Schmerzke. Jedoch gibt es auch ungewisse Verkaufszahlen für einige Immobilien wie den Seegarten, das ehemalige Krankenhaus in Kirchmöse, das alte E-Werk in der Bauhofstraße und die Alte Krüger-Villa in der Neuendorfer Straße.

Immobilienbestand der Stadt

Die Stadt bleibt einer der größten Immobilienbesitzer. Unverkäufliche Gebäude sind unter anderem die vier Stadttürme, die mittelalterliche Stadtmauer, das St. Pauli-Kloster, die Johanniskirche und die Feuerwehr-Rettungsstelle. Auch diverse Sportstätten, Kindertagesstätten sowie einige Schulen stehen nicht zum Verkauf.

Zu den derzeit unverkäuflichen Immobilien gehören die Spielwarenfabrik, das Altstädtische Rathaus, das Syndikatshaus (Stadtbibliothek), das Ordonnanzhaus, verschiedene Museen, die Pyramide im Krugpark und das Brandenburger Theater. Weitere Objekte im Portfolio der Stadt sind Schiffsanleger, Gaststätten, Wohnungen für das Sozialamt, Übergangswohnheime für Asylbewerber, Friedenswarte, der Wasserturm in Kirchmöser, Bunkeranlagen, Gartensparten, Versammlungsstätten, das Pumpenhaus in Kirchmöser sowie Jugendfreizeiteinrichtungen, wie der Club am Trauerberg und das Haus der Offiziere.

Ein Wertgutachten spielt eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie. Laut Informationen von immoportal.com nutzen Immobiliengutachter verschiedene Verfahren, um den Wert zu ermitteln, darunter das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Gutachten sind notwendig bei Immobilienkäufen, Erbschaften, Scheidungen, Modernisierungen und Versicherungsschäden. Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter sind verpflichtet, offizielle Gutachten zu erstellen, die in der Regel zwischen 20 und 30 Seiten umfassen.