Die Handwerkskammer Halle hat den Vorschlag der EU-Kommission zur Anpassung des Lieferkettengesetzes begrüßt. Laut dem aktuellen Vorschlag soll die Frist für die Umsetzung des Gesetzes auf den 6. März 2025 verschoben werden. Die Handwerksunternehmen im Kammerbezirk sehen in diesem Schritt eine positive Entwicklung.
Das Lieferkettengesetz verlangt von Unternehmen, dass sie ihre Lieferanten hinsichtlich der Einhaltung von Arbeitsbedingungen und der Vermeidung von Kinderarbeit überprüfen. Dr. Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle, äußerte jedoch, dass die damit verbundenen Anforderungen für viele Handwerksunternehmen kaum leistbar seien. Besonders der Vorschlag, die verpflichtende Prüfung nur auf direkte Vorlieferanten zu beschränken, wird als begrüßenswerter Schritt hervorgehoben.
Auswirkungen und Herausforderungen
Eine umfassende Verantwortung für Unternehmen in Bezug auf Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung ist Teil des EU-Lieferkettenrechts. Dies wurde im EU-Parlament in Straßburg verabschiedet, obwohl Deutschland sich bei der Abstimmung im EU-Rat enthalten hat. In Deutschland gibt es Widerstand gegen das Gesetz, insbesondere von der FDP, die auf die Risiken durch Bürokratie und rechtliche Unsicherheiten hinweist. Im Gegensatz dazu unterstützen die SPD und die Grünen das Vorhaben.
Die ursprünglichen Anforderungen des Gesetzes betrafen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Umsatz. Diese Schwellenwerte wurden jedoch auf 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben. Nach fünf Jahren sollen die Vorgaben auf Firmen mit über 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz Anwendung finden, während nach vier Jahren eine Senkung auf 4.000 Mitarbeitende und 900 Millionen Euro Umsatz geplant ist. Strafen bei Verstößen könnten bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes betragen.
Besorgnis über die Auswirkungen auf die Wirtschaft
Wirtschafts- und Industrieverbände drücken ihre Skepsis über die Auswirkungen des Gesetzes auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen aus. Wie die Arbeiterkammer berichtete, zeigen Studien, dass freiwillige Standards nicht ausreichend greifen. Nur ein Drittel der EU-Unternehmen führt notwendig Sorgfaltsprüfungen in Bezug auf Menschenrecht, Umwelt und Arbeitsstandards durch. Die Einführung des EU-Lieferkettengesetzes soll diese Missstände beheben.
Laut einer Studie wird eine stärkere Ausgestaltung des Gesetzes zu Verbesserungen im Globalen Süden und zu positiven Nettoeffekten für die europäische Wirtschaft führen. Nur ein wirksames, „wasserdichtes“ EU-Lieferkettengesetz kann diese positiven wirtschaftlichen Auswirkungen entfalten.