Die Feuerwehr Chemnitz hat kürzlich Sicherheitshinweise für das bevorstehende Silvesterfeuerwerk veröffentlicht. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen Personen über 18 Jahren Feuerwerk abbrennen. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von sensiblen Einrichtungen, wie Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen, ist jedoch strikt verboten.
Beim Kauf von Feuerwerk sollten Verbraucher besonders auf das CE-Zeichen sowie die Registriernummer achten. Das CE-Zeichen steht für die Identifikationsnummer der benannten Stelle, die für die Fertigungskontrolle zuständig ist, wie zum Beispiel die BAM mit der Nummer 0589. Die Registriernummer dient zur Identifizierung der benannten Stelle für die Baumusterprüfung.
Sicherheitshinweise für Verbraucher
Um eine sichere Verwendung zu gewährleisten, dürfen nur bauartgeprüfte Feuerwerksartikel verwendet werden. Zudem rät die Feuerwehr, Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht zu lagern und es außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren. Bei der Verwendung müssen die enthaltenen Gebrauchsanweisungen beachtet werden, und ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern sollte bei Feuerwerk der Kategorie F2 eingehalten werden.
Besondere Vorsicht ist bei ausländischen Produkten geboten, da die Gebrauchsanleitungen häufig nur in der Landessprache verfasst sind und die Sicherheitsbestimmungen abweichen können. Zudem ist es verboten, illegale Feuerwerkskörper zu verwenden oder selbst zu basteln. Feuerwerkskörper, die für den Außenbereich konzipiert wurden, dürfen niemals in geschlossenen Räumen gezündet werden.
Die Feuerwehr empfiehlt außerdem, Raketen sicher aufzustellen, etwa in einem Getränkekasten, um ein Umfallen zu vermeiden. Die Flugrichtungen der Raketen sollten so gewählt werden, dass sie nicht in Gebäuden oder auf Menschen und Tiere zielen. Knallkörper sollten immer auf den Boden gelegt und nicht aus der Hand geworfen werden.
Ferner ist es wichtig, brennbare Gegenstände von Balkonen und Hauseingängen zu entfernen und Tischfeuerwerke nur auf nichtbrennbarer Unterlage zu zünden. Nicht gezündetes Feuerwerk darf nicht angefasst oder liegen gelassen werden. Bei einem Brand ist es wichtig, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu informieren und beim Melden den Ort, die Straße sowie die Hausnummer anzugeben, inklusive Informationen über möglicherweise gefährdete Personen.
Weitere Informationen zu den Sicherheitsbestimmungen finden Sie auf Blick.de.