Am 29. Dezember 2024 fordert die Thüringer Linke in den Haushaltsverhandlungen für 2025 zusätzliche Energiehilfen für Verbraucher, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Insbesondere im Jahr 2023 kam es in Thüringen zu Tausenden von Stromabschaltungen infolge unbezahlter Rechnungen. Ulrike Grosse-Röthig, die Landesvorsitzende der Linken, setzt sich für eine Co-Finanzierung von kostenlosen Energieberatungen und die Einrichtung eines neuen Härtefallfonds ein. Zudem plädiert sie für ein bundesweites Verbot von Strom- und Gassperren.

Wie die Bundesregierung berichtet, gab es im Jahr 2023 in Thüringer Haushalten mehr als 6.000 Stromabschaltungen aufgrund von Zahlungsrückständen. Ein bereits unter der früheren rot-rot-grünen Regierung gegründeter Energie-Hilfsfonds wurde nach den gestiegenen Energiekosten zu Beginn des Ukraine-Kriegs ins Leben gerufen.

Fortführung des Thüringer Härtefallfonds

Der Thüringer Härtefallfonds für private Haushalte, der darauf abzielt, Energiesperren abzuwenden, wird auch im Jahr 2024 fortgeführt. Jeder Haushalt in Thüringen hat die Möglichkeit, Hilfe bei drohenden oder bereits vollzogenen Energiesperren zu beantragen. Die Antragsstellung erfolgt über anerkannte Thüringer Verbraucherinsolvenzberatungsstellen.

Um einen Antrag zu stellen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dies schließt eine konkrete Androhung oder bereits erfolgte Unterbrechung der Energieversorgung ein. Zudem darf der Antragsteller die Energiesperre nicht selbst zu vertreten haben und muss keine der folgenden Leistungen beziehen: Grundsicherung nach SGB II (Bürgergeld), Grundsicherung nach SGB XII (Sozialhilfe), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach §6 Bundeskindergeldgesetz. Ferner besteht Anspruch auf Hilfen, wenn ein Antrag auf eine der genannten Leistungen gestellt wurde, der jedoch noch nicht bewilligt wurde. Darüber hinaus dürfen die Mitglieder des Haushalts festgelegte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten, und es darf noch keine Leistung aus dem Thüringer Härtefallfonds zur Energiearmut erhalten worden sein (Auszahlung erfolgt nur einmalig).