Änderungen bei der Krankmeldung in Deutschland: Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Heute ist der 2.07.2026 und die Diskussion um die Krankmeldung in Deutschland nimmt neue Formen an. Geplante Änderungen könnten die Art und Weise, wie Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit melden, erheblich beeinflussen. Ein zentraler Punkt ist die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Künftig wird von Arbeitnehmern verlangt, eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen. Bisher war dies erst ab dem vierten Krankheitstag erforderlich. Die Auswirkungen dieser Regelung auf die Anzahl der Krankmeldungen sind derzeit noch unklar, aber die Änderungen könnten weitreichende Folgen für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich bringen. Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen finden Sie in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung.
Mit dieser Neuregelung könnte sich das Krankheitsmanagement in Unternehmen verändern. Die Tatsache, dass Arbeitnehmer ihre AU-Bescheinigung schon früher vorlegen müssen, könnte die Anzahl der Krankmeldungen beeinflussen. Während einige Experten befürchten, dass dies dazu führen könnte, dass sich Arbeitnehmer eher krank zur Arbeit schleppen, glauben andere, dass eine frühzeitige Meldung zu einer besseren Planung und Entlastung der Unternehmen führen könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelung in der Praxis auswirken wird.
Ansprüche bei Arbeitsunfähigkeit
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit steht, sind die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung. Diese setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen besteht und der Arbeitnehmer kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Die Dauer der Entgeltfortzahlung beträgt bis zu sechs Wochen und wird nach dem Arbeitsentgelt während der regelmäßigen Arbeitszeit bemessen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung oder stationären Behandlung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, sofern der Arbeitgeber nicht mehr das Entgelt fortzahlt. Nach sechs Wochen beträgt das Krankengeld 70% des regelmäßigen Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90% des monatlichen Nettoeinkommens. Weitere Details zu diesen Ansprüchen finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Zusätzlich gibt es spezielle Regelungen für das Kinderkrankengeld. Dieses wird gewährt, wenn Arbeitnehmer ein erkranktes Kind betreuen müssen. Hierbei gilt: Maximal zehn Arbeitstage je Kind und Kalenderjahr, und für alleinerziehende Versicherte sogar bis zu 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können die Ansprüche entsprechend steigen, was eine wichtige Entlastung für Familien darstellt.
Insgesamt zeigen die geplanten Änderungen zur Krankmeldung und die bestehenden Regelungen zur Entgeltfortzahlung und zum Krankengeld, wie vielschichtig das Thema Arbeitsunfähigkeit ist. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die neuen Regelungen auf das Verhalten der Arbeitnehmer und die Anforderungen an die Arbeitgeber auswirken werden.
