Alttextilien-Trennung: Neue Pflicht für jedermann ab 2025!
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine gesetzliche Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Diese Regelung basiert auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und hat das erklärte Ziel, die Wiederverwendung sowie das Recycling von Textilien zu fördern und den Anteil verwertbarer Alttextilien im Restabfall zu senken. Nach Angaben des Landratsamts Pirna liegt die aktuelle Erfassungsquote für Alttextilien in Deutschland bei rund 64 %. Über 90 % der erfassten Textilien finden eine neue Verwendung oder werden recycelt.
Ab 2025 sind sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Abfallerzeuger verpflichtet, Alttextilien getrennt vom Restmüll zu entsorgen. Es gibt bereits zahlreiche bestehende Entsorgungsangebote, wie Sammelbehälter und Kleiderkammern. Besonders die Berliner Stadtreinigung (BSR) hebt hervor, dass in der Hauptstadt 31.500 Tonnen Alttextilien jährlich im Restabfall landen, was durchschnittlich 8,6 kg pro Person entspricht (Stand 2018). Informationen zur fachgerechten Entsorgung sind auf der BSR-Webseite verfügbar.
Regeln zur Sammlung von Alttextilien
Die neuen Regelungen sehen vor, dass nur saubere, trockene Kleidung, Tischdecken, Bettwäsche, Vorhänge und paarweise gebündelte Schuhe in Altkleidercontainern untergebracht werden dürfen. Stark verschmutzte, nasse oder beschädigte Textilien sind nicht geeignet und müssen im Restabfall entsorgt werden. Die BSR gibt zahlreiche Tipps, wie Konsumenten Alttextilien umweltgerecht abgeben können. Die Möglichkeiten reichen von Recyclinghöfen, über Spenden in Gebrauchtwarenkaufhäuser bis hin zu Kieztagen, wo saubere Alttextilien abgegeben werden können.
Themen wie bewusster Konsum und die Vermeidung von Fast Fashion spielen eine bedeutende Rolle in dieser Entsorgungsnovelle. Letztere trägt zur Zunahme an Alttextilien und deren schlechter Qualität bei. In Europa sind es derzeit weniger als 50 % der Altkleider, die gesammelt werden, um sie wiederzuverwenden oder zu recyclen. Lediglich 1 % der neuen Kleidung wird aus Alttextilien hergestellt, was die Notwendigkeit eines effektiven Recyclingsystems verdeutlicht.
Umweltauswirkungen und Herausforderungen
Die Textilindustrie gehört zu den weltweit größten Umweltverschmutzern. Sie verursacht rund 20 % der globalen Wasserverschmutzung und etwa 270 kg CO₂-Emissionen pro Kopf in der EU jährlich. Der Großteil der Altkleider, etwa 87 %, wird verbrannt, was zusätzliches CO₂ freisetzt. Ein funktionierendes Recyclingsystem für Alttextilien liegt in der Verantwortung der kommunalen Entsorger. Die neue Richtlinie unterscheidet dabei nicht zwischen tragbaren und nicht tragbaren Textilien, was bedeutet, dass auch beschädigte Stoffe in den Containern landen müssen, auch wenn gemeinnützige Organisationen oft keine Möglichkeit haben, nicht tragbare Textilien zu recyceln.
Ein weiterer Aspekt ist der schnell steigende Konsum: In Deutschland kauft jeder Mensch im Schnitt 60 Kleidungsstücke pro Jahr. Von diesen werden ungefähr 17 % nahezu ungetragen entsorgt. Der Anstieg der Menge an Kleidungsstücken, bedingt durch den Trend zur Fast Fashion, führt zu einer noch größeren Herausforderung, die Alttextilien umweltgerecht zu recyceln. Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Regelungen zur Getrenntsammlung das Bewusstsein für nachhaltigen Konsum und Ressourcenschutz schärfen und somit zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks beitragen.
