Am 5. Januar 2025 wurde in Wittenberg ein mobiler Blitzer am Nussbaumweg (PLZ 06886) gemeldet. Der aktuelle Standort des Blitzers sieht ein Tempolimit von 10 km/h vor. Der Blitzer wurde um 18:55 Uhr erfasst, jedoch steht die Bestätigung des Standorts noch aus, was den Stand um 19:10 Uhr betrifft. Der Hinweis auf mögliche Änderungen der Blitzerstandorte im Tagesverlauf macht deutlich, dass Verkehrsteilnehmer jederzeit mit Anpassungen rechnen müssen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Verkehrsverstößen. Dabei sind Radarwarner und Echtzeit-Warn-Apps in Deutschland strikt verboten, wie bussgeldkatalog.org berichtete. Nach Paragraf 23, Absatz 1b der StVO ist die Nutzung von Geräten zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen untersagt.

Rechtslage zu Radarwarnern

Wie bussgeldkatalog.org weiter erläuterte, sind Radarwarner und Blitzer-Apps während der Fahrt in Deutschland verboten. Zwar sind vorab Informationen über Blitzerstandorte zulässig, jedoch drohen bei der Nutzung solcher Technologien während der Fahrt bis zu 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Radarwarner können in verschiedenen Formen auftreten, sei es als App, eigenständiges Gerät oder integriert in Navigationssystemen und warnen akustisch vor Blitzern.

Radarwarner erfüllen zwei Hauptfunktionen, die Warnung vor Blitzern und die Störung von Geschwindigkeitsmessungen, letzteres ist jedoch illegal. Die Nutzung von Blitzer-Apps wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, und während der Besitz von Radarwarnern erlaubt ist, ist deren Nutzung während der Fahrt untersagt. Darüber hinaus sind selbstständige Radarwarner illegal und können beschlagnahmt werden, während in Navigationsgeräten Radarwarner nur erlaubt sind, wenn die Blitzerwarnfunktion deaktiviert ist.