Ein Witwer hat in seinem Rechtsstreit gegen das Görlitzer Klinikum eine bedeutende Niederlage erlitten. Das Landgericht Görlitz wies die Klage des Mannes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zurück. Der Kläger hatte argumentiert, dass es zu Behandlungsfehlern gekommen sei, die den Tod seiner 87-jährigen Frau verursacht hätten, nachdem sie aus einer fahrbaren Gondel gefallen war und sich bei dem Sturz einen Bruch zugezogen hatte. Trotz einer operativen Behandlung verstarb die Frau später, was den Witwer dazu veranlasste, rechtliche Schritte einzuleiten und forderte über 30.000 Euro Schadensersatz.

Das Gericht stellte in seiner Entscheidung klar, dass keine Pflichtverletzung durch das Krankenhauspersonal erkennbar sei. Trotz der dramatischen Umstände rund um den Unfall der Frau fanden die Richter keine fehlerhafte medizinische Behandlung, die zum Tod der Patientin hätte führen können. Der Kläger hat jedoch die Möglichkeit, gegen das Urteil vor das Sächsische Oberlandesgericht zu ziehen.

Hintergrund der Klage

Die Klage wirft einige wichtige Fragen zu den Rechten von Patienten und zu den Standards medizinischer Behandlungen auf. In Deutschland werden jährlich etwa 19 Millionen stationäre Behandlungen durchgeführt, wobei häufig auch Behandlungsfehler auftreten können. Patienten haben das Recht, Schadensersatz zu fordern, wenn eine Pflichtverletzung wie in diesem Fall festgestellt werden kann. Zu den häufigsten Behandlungsfehlern zählen etwa mangelnde Aufklärung, falsche Diagnosen oder fehlerhafte medizinische Eingriffe, wie es in der Engelhardt Rechtsanwälte dargestellt wird.

Im spezifischen Fall des Witwers wurden zwar Behandlungsfehler beanstandet, jedoch stand das Gericht auf der Seite des Klinikums. Entscheidend für die rechtliche Einschätzung ist die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen der Behandlung im Krankenhaus und dem verheerenden Ausgang, dem Tod der Frau, nachgewiesen werden konnte. Der Kläger ist somit in einer schwierigen Lage, da der Weg zu höheren Instanzen langwierig und kostspielig ist.

Optionsmöglichkeiten für Patienten

Das Klageverfahren zeigt die Notwendigkeit auf, sich als Patient oder Angehöriger über die eigenen Rechte zu informieren. In Fällen von vermuteten Behandlungsfehlern können Patienten den internen Beschwerdemanagement des Krankenhauses involvieren oder Unterstützung durch Patientenbeauftragte suchen. Dennoch ist zu beachten, dass solche internen Meldungen ohne rechtliche Konsequenzen sind und Anspruch auf Schadensersatz nicht garantieren können.

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Die rechtlichen Schritte bei Vergleichsansprüchen fordern, dass eine Pflichtverletzung und daraus resultierende Schäden nachgewiesen werden müssen. Die Regularien für Klagen sind eindeutig: Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro können Klagen beim Amtsgericht eingereicht werden. Beträgt der Schaden mehr, ist das Landgericht zuständig, wobei in diesem Fall Anwaltszwang gilt.