Am 22. Januar 2025 wurde bekannt, dass der Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 beschlossen hat. Doch dieser Beschluss erweist sich als problematisch, da er vom Landesverwaltungsamt nicht genehmigt wurde. Landrat André Schröder (CDU) teilte die Mitteilung am Montagabend mit. Der entscheidende Streitpunkt ist der festgelegte Hebesatz für die Kreisumlage, der mit 19,2 Prozent den niedrigsten Wert in der Geschichte des Landkreises darstellt.
In den Vorjahren lag der Hebesatz erheblich höher, oft bei rund 48 Prozent. Die Entscheidung für den niedrigen Satz fiel nach lebhaften Diskussionen im Kreistag, nachdem die Verwaltung ursprünglich einen Betrag von 30,91 Prozent vorgeschlagen hatte, was einige Mitglieder des Gremiums als überrumpelnd empfanden. Diese Kehrtwende ist nicht ohne Kritik geblieben: Das Landesverwaltungsamt hat beanstandet, dass der Landkreis nicht alle möglichen Einnahmequellen ausgeschöpft hat und sich in einer kritischen Konsolidierungsphase befindet, in der finanzielle Mittel nicht leichtfertig verschenkt werden dürfen.
Die Herausforderung der Kreisumlage
Kreisumlagen sind zentrale Finanzierungsinstrumente, durch die kreisangehörige Gemeinden den Finanzbedarf des Landkreises decken. Da Kreise keine eigene Steuerhoheit besitzen, sind sie auf diese Umlagen angewiesen. Die Höhe dieser Umlagen richtet sich nach der Steuerkraft der jeweiligen Gemeinden sowie deren Schlüsselzuweisungen. In der Vergangenheit betrugen die Anteile der Kreisumlage an den Einnahmen in westdeutschen Kreisen etwa 46 Prozent und in ostdeutschen Kreisen 22 Prozent Wikipedia berichtet.
Die Kreisumlage erfüllt dabei mehrere wichtige Funktionen. Sie ermöglicht die Finanzierung verschiedener Aufgaben des Landkreises (fiskalische Funktion), hilft, Finanzkraftunterschiede zwischen den Gemeinden auszugleichen (redistributive Funktion), und beeinflusst die Effizienz, mit der diese Aufgaben zwischen Kreis und Gemeinden wahrgenommen werden (allokative Funktion). Die Genehmigung der Umlagesätze unterliegt strengen Aufsichtskriterien Rechtslupe.
Die beanstandete Entscheidung wurde am Montag um 15:23 Uhr schriftlich vom Landesverwaltungsamt an den Landkreis übermittelt. Schröder hatte bereits im Dezember auf die Möglichkeit einer Beanstandung hingewiesen. Um einen genehmigten Haushalt zu erhalten, ist nun eine neue Beschlussfassung zur Kreisumlage erforderlich.
Finanzierte Herausforderungen und Perspektiven
Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat sich in einer Konsolidierungsphase wiederzufinden, die mit grundsätzlichen Problemen in der gesetzlichen Normierung der Kreisumlage und der anhaltenden Unterfinanzierung des Landkreises einhergeht. Diese Themen erfordern eine Lösung auf Landesebene, da der Landkreis plant, um eine angemessene Mindestausstattung zu kämpfen, was in Anbetracht der finanziellen Belastungen der Gemeinden von entscheidender Bedeutung ist.
In einem ähnlichen Kontext wurde der Landkreis Kaiserslautern in der Vergangenheit mit der Beanstandung seines Haushalts konfrontiert. Dort wurde die Erhöhung der Kreisumlage als unverhältnismäßig erachtet, da die Handlungsmöglichkeiten zur Reduzierung eines Haushaltsdefizits nicht ausreichend waren Rechtslupe. Diese vergleichbaren Situationen unterstreichen die Notwendigkeit für eine nachhaltige und gerechte finanzielle Struktur, die sowohl die Verpflichtungen des Landkreises erfüllt als auch die Gemeinden nicht übermäßig belastet.
Die Diskussion um die Kreisumlage bleibt ein zentrales Thema in der Finanzpolitik des Landkreises und wird die kommenden Kreistagssitzungen entscheidend prägen.