Mit dem kürzlich eröffneten Servicepunkt für Nachbarschaftshilfe in Burg nimmt die Initiative „PiA e.V.“ (Patenschaften in der Altenhilfe) einen bedeutenden Schritt zur Unterstützung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen im Jerichower Land. Ziel dieser Einrichtung ist es, Nachbarn zu verbinden, um eine flexiblere und individuellere Hilfe zu ermöglichen. In Sachsen-Anhalt sind derzeit etwa 1.900 Nachbarschaftshelfer registriert, davon 106 im Jerichower Land, was die gestiegene Nachfrage nach solchen Unterstützungsangeboten unterstreicht, wie meetingpoint-jl.de berichtet.
Die Nachbarschaftshilfe konzentriert sich darauf, den Alltag hilfe- und pflegebedürftiger Personen zu erleichtern, um ihnen ein länger andauerndes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Unterstützung reicht dabei von alltäglichen Aufgaben wie Einkäufen und Haushaltsführung bis hin zu gemeinsamen Aktivitäten, etwa Ausflügen und Spaziergängen. Auch die Begleitung zu Ärzten und Behörden sowie die Unterstützung bei der Nutzung von Smartphones sind Teil des Angebots.
Voraussetzungen und Finanzierung der Nachbarschaftshilfe
Um als Nachbarschaftshelfer tätig zu sein, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Diese beinhalten das Mindestalter von 18 Jahren, eine vorherige Registrierung sowie eine Schulung. Zudem ist wichtig, dass die unterstützte Person nicht im selben Haushalt lebt und keine verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen. Ein Nachbarschaftshilfe wird auf maximal zwei Personen gleichzeitig ausgeweitet, was den Helden der Nachbarschaft eine effektive Betreuung ihrer Schützlinge ermöglicht. Das monatliche Honorar von 131 Euro, das von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt wird, können die Pflegebedürftigen selbst verwenden, um die Nachbarschaftshilfe zu honorieren. Es folgt eine detaillierte Übersicht zu den unterstützenden Leistungen:
- Gemeinsame Freizeitgestaltung (Vorlesen, Ausflüge, Spazierengehen)
- Einkäufe erledigen
- Hilfe bei der Haushaltsführung
- Begleitung zu Ärzten und Behörden
- Unterstützung bei der Nutzung von Smartphones oder Tablets
- Gartenarbeit
Die Finanzierung der Nachbarschaftshilfe erfolgt durch die Pflegeversicherung, vorausgesetzt die Hilfsangebote sind nach § 45a SGB XI anerkannt. Diese Anerkennung kann je nach Bundesland variieren, und die Nachbarschaftshilfe wird oft kostenlos von Vereinen angeboten, die sich durch Spenden und öffentliche Gelder finanzieren, wie pflege.de ausführlich beschreibt.
Informationen und Kontakt
Interessierte, die Teil der Nachbarschaftshilfe werden möchten, können sich per E-Mail oder Telefon beim Servicepunkt in Burg oder direkt bei PiA beraten lassen. Die erforderlichen Schulungen sind in der Regel kostenfrei, sofern keine alternativen Qualifikationen vorhanden sind. Zudem müssen die ausgefüllten Anträge auf Nachbarschaftshilfe an die Organisation zurückgesendet werden. PiA übernimmt anschließend die Prüfung der Registrierungsunterlagen und meldet diese bei den Pflegekassen an.
Die Kontaktstelle für Nachbarschaftshilfe im Jerichower Land ist Elke Fenger-Schwindack, erreichbar dienstags von 14 bis 16 Uhr im benvivo-Kulturturm, Markt 1, in Burg. Telefonisch ist sie donnerstags von 9 bis 11 Uhr unter 0176 / 324 70 657 zu erreichen oder per E-Mail an nachbarschaftshilfe-jl@web.de. Weitere Informationen können auf der Website nh-sachsen-anhalt.de abgerufen werden.
Die Bedeutung der Nachbarschaftshilfe zeigt sich nicht nur in den individuellen Unterstützungsleistungen, sondern auch in der Stärkung der sozialen Gemeinschaft insgesamt. Sie trägt zur Entlastung von Angehörigen bei und bietet eine notwendige Entlastung im Alltag von pflegebedürftigen Menschen. Der Servicepunkt in Burg ist ein bedeutender Schritt in diese Richtung.