Ein 20-jähriger Mann steht derzeit wegen sexuellen Übergriffs und sexueller Nötigung vor dem Jugendschöffengericht in Pirna. Der Prozess bezieht sich auf einen Vorfall, der sich in einer Intensivwohngruppe für Menschen mit Behinderung im Januar 2023 ereignete.

Der Angeklagte wird beschuldigt, seine Mitbewohnerin vergewaltigt zu haben, nachdem er sie aufgefordert hatte, sich aufs Bett zu legen. Trotz des Widerstands der Geschädigten soll der Mann vaginalen Geschlechtsverkehr mit ihr durchgeführt haben. Die Geschädigte tritt als Nebenklägerin auf, musste jedoch nicht persönlich im Gericht anwesend sein.

Verfahrensbeginn und individuelle Umstände

Während der Verhandlung gab der Verteidiger an, dass sein Mandant alle Vorwürfe einräume und sich dafür entschuldige. Es ist bekannt, dass der Angeklagte an einer geistigen Einschränkung leidet, die seine Fähigkeit, die Folgen seiner Tat zu überblicken, beeinträchtigt. Nach dem Vorfall wurde ihm der Aufenthalt in der Wohngruppe gekündigt, woraufhin er wieder bei seiner Mutter lebt.

Der Richter hörte auch Zeugen, darunter den ehemaligen Betreuer des Angeklagten, der von dessen fehlender Impulskontrolle und aggressivem Verhalten berichtete. Eine Erzieherin beschrieb den Angeklagten hingegen als freundlich und liebenswert. Es wird als notwendig erachtet, eine Eins-zu-Eins-Betreuung für ihn zu organisieren, was sich jedoch als schwierig herausstellt.

Um die persönlichen Informationen der Geschädigten zu schützen, schloss der Richter die Öffentlichkeit aus, als deren Aussagen verlesen wurden. Bei der Urteilsverkündung betonte der Richter die Bedeutung von Zustimmung in intimen Beziehungen. Das Verfahren wurde mit Auflagen unterbrochen: Der Angeklagte muss einen Entschuldigungsbrief an die Geschädigte schreiben, den Kontakt zu ihr vermeiden und innerhalb von sechs Monaten eine neue Wohngruppe finden. Bei Erfüllung dieser Auflagen wird das Verfahren eingestellt.